3.6. Eine am 30. März 2023 durchgeführte telefonische Rücksprache der Eingliederungsberaterin der Beschwerdegegnerin mit dem behandelnden Therapeuten der Psychiatrischen Dienste B._____ ergab, dass der Beschwerdeführer den Termin vom 16. März 2023 wahrgenommen habe, zum Termin vom 24. März 2023 aber unentschuldigt nicht erschienen sei. Ein neuer Termin sei aktuell noch nicht geplant; der Behandler erwarte eine Kontaktaufnahme durch den Beschwerdeführer (VB Protokoll S. 3). Am 13. April 2023 erfolgte eine Fallbesprechung zwischen der Eingliederungsberaterin und der RAD-Ärztin Dr. med. C._____ hinsichtlich des weiteren Vorgehens (VB Protokoll S. 2 f.).