3.3.2. Am 11. November 2022 teilte die behandelnde Psychiaterin der Psychiatrischen Dienste B._____ der zuständigen Eingliederungsberaterin der Beschwerdegegnerin telefonisch mit, dass der Beschwerdeführer "auf sämtliche Drogen rückfällig geworden" sei. Eine stationäre Behandlung lehne er ab. Aus ihrer Sicht sei eine Eingliederung aufgrund des Rückfalls aktuell nicht möglich (VB 24).