Entsprechend empfahl Dr. med. C._____ gleichentags – ausgehend von einer Arbeitsfähigkeit von 50 % in jeglicher Tätigkeit ohne Zugang zu Alkohol und Medikamenten – einen sofortigen Beginn von Eingliederungsmassnahmen mit einer Anwesenheit von mindestens vier Stunden täglich, verbunden mit der Auflage einer Abstinenz von Drogen. Diese sei dem Beschwerdeführer zumutbar und solle kontrolliert werden (monatliches Urinscreening), wobei bei Problemen eine rasche Rücksprache mit dem RAD oder der Behandlerin empfohlen werde (VB 21 S. 2).