an fünf Tagen pro Woche für zumutbar und erachte es als möglich, dass der Beschwerdeführer im genannten Pensum eine volle Leistung erbringen könne, sei sich diesbezüglich aber nicht sicher. Sie stelle dem Beschwerdeführer eine positive Prognose. Eine Auflage zur Abstinenzkontrolle, auch als zusätzliche Motivation für den Beschwerdeführer, befürworte sie. Gemäss der entsprechenden Aktennotiz vereinbarten Dr. med. C._____ und die behandelnde Psychiaterin, dass der Beschwerdeführer sich einem monatlichen Urin-Screening unterziehen solle (VB 23). Entsprechend empfahl Dr. med. C.