3.3. 3.3.1. Anlässlich eines am 9. November 2022 geführten Telefonats zwischen RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, und der den Beschwerdeführer (ambulant) behandelnden Psychiaterin der Psychiatrischen Dienste B._____ führte letztere aus, dass der Beschwerdeführer ihrer Einschätzung nach seit der Entlassung aus dem letzten stationären Aufenthalt (am 8. September 2022) abstinent sei, wobei keine Laborkontrollen durchgeführt worden seien. Er komme jeweils pünktlich zu den Terminen. Die Behandlerin befürworte einen schnellen Beginn beruflicher Massnahmen. Sie halte ein Pensum von initial vier Stunden pro Tag -7-