In einem späteren Bericht (die Datierung auf den 18. August 2022 ist angesichts des darin erwähnten Abschlusses der stationären Behandlung per 8. September 2022 offensichtlich falsch) führten die ambulant behandelnden Ärztinnen der Psychiatrischen Dienste B._____, ZAE, aus, der Beschwerdeführer sei fokussiert in seiner Suchtmittelabstinenz (ausser Methadon). Er habe sich zur Aufrechterhaltung der Abstinenz und der affektiven Stabilität bereit erklärt, die ambulante Psychotherapie freiwillig fortzusetzen. Eine Prognose könne momentan nicht abgegeben werden (VB 20 S. 5 f.).