3.2.3. Aufgrund eines Rückfalls unterzog sich der Beschwerdeführer vom 23. August bis zum 8. September 2022 nach Zuweisung durch das Ambulatorium erneut einer stationären Behandlung im ZAE der Psychiatrischen Dienste B._____. Der Beschwerdeführer berichtete unter anderem, Drogen würden ihm keine Freude bereiten, hätten ihn ruiniert. Er sei aber nicht in der Lage, den Konsum selbstständig aufzugeben, da er nur unter Drogeneinfluss in der Lage sei, sich mit seinem Leben abzufinden (VB 18 S. 2). Die behandelnden Ärzte bestätigten die bereits gestellten Diagnosen.