Beschwerdeführer eine allmähliche Besserung und Stabilisierung des psychischen und körperlichen Zustandes erreicht worden, weshalb er am 28. Juni 2022 in anhaltend stabilem psychischen Zustand einvernehmlich aus der Klinik in die ambulante Therapie habe entlassen werden können (VB 4.1 S. 3). Nach Austritt sei durch die behandelnde Psychiaterin eine Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) aufzugleisen. Zudem wurden eine engmaschige psychiatrische und suchtmedizinische Betreuung sowie die Fortführung der medikamentösen Therapie empfohlen (VB 4.1 S. 4).