Dabei berichtete der Beschwerdeführer von seit sieben Jahren bestehenden Schlafstörungen, täglichem THC- und Heroin-Konsum sowie unregelmässigem Konsum von Alkohol, Kokain und Benzodiazepin (Diazepam) (VB 14 S. 4 f.). Die Ärzte stellten die Diagnosen von psychischen und Verhaltensstörungen durch Opioide (F11.2), Alkohol (F10.2) und Cannabinoide (F12.2), jeweils Abhängigkeitssyndrom, sowie durch Sedativa oder Hypnotika (F13.1) und Kokain (F14.1), jeweils schädlicher Gebrauch, DD: Abhängigkeitssyndrom. Zudem wurden die Verdachtsdiagnose von psychischen und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: