2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Dezember 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Rebecca Wyniger, Rechtsanwältin, Aarau, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2023 reichte der Beschwerdeführer einen medizinischen Bericht ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: