"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. September 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine volle IV-Rente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Bestellung der unterzeichnenden Rechtsvertreterin als unentgeltliche Vertreterin. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.