1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 12. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine "Abhängigkeitsstörung (Sucht Drogen aller Art)" zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und hielt dabei insbesondere Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).