Badewanne; nebst dem Badebrett seien keine Hilfsmittel vorhanden. Gemäss Auskunft der Spitex würde diese dem Beschwerdeführer täglich beim Duschen helfen (Hilfe beim Transfer). Im Rahmen der Schadenminderungspflicht sei es dem Beschwerdeführer zumutbar, in eine behinderungsgerechte Wohnung mit einer bodenebenen Dusche zu ziehen. Damit – sowie unter Beizug entsprechender Hilfsmittel (Duschstuhl, Haltegriffe etc.) – wäre diesem das Duschen selbstständig möglich (VB 98/3).