4.2.2. Hinsichtlich der "Körperpflege" hielt der Fachspezialist des Abklärungsdienstes der Beschwerdegegnerin in seinem Bericht vom 13. Februar 2023 fest, der Beschwerdeführer sei weder beim Waschen noch beim Kämmen, Rasieren oder Baden/Duschen auf eine regelmässige und erhebliche Dritthilfe angewiesen. Der Beschwerdeführer habe zu Hause nur eine -8-