Aus dem medizinischen Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 3. Februar 2022 geht ebenfalls hervor, dass der Beschwerdeführer die meisten Transfers selbstständig ausführen kann, entweder im Stand mit Hilfe seiner Unterarmgehstützen oder im Sitzen mit einem Rollstuhl (VB 11/9). Mit Hilfe von zwei Personen kann der Beschwerdeführer stehen. Auch ist ihm das freie Stehen möglich, jedoch steht er unsicher und ist sturzgefährdet (VB 11/15). Vor diesem Hintergrund ist beim Beschwerdeführer von einem nicht mehr vorhandenen Nutzen der Teilfunktion "Aufstehen" auszugehen, weshalb eine erhebliche Hilfsbedürftigkeit im Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" besteht.