4.1.3. Dass ein Paraplegiker in der Regel absitzen und abliegen kann und dies auch beim Beschwerdeführer der Fall ist, steht fest und wird von diesem auch nicht in Abrede gestellt. Unter der Teilfunktion "Aufstehen" ist indes nicht nur das Sich-Erheben zu verstehen, denn das Aufstehen ist in den seltensten Fällen Selbstzweck. Vielmehr steht man in der Regel auf, um anschliessend etwas in stehender Position zu tun, etwa um mit jemandem zu sprechen, einen Gegenstand zu sich zu nehmen, eine Tür oder ein Fenster zu öffnen usw..