4.1.2. Im Abklärungsbericht vom 13. Februar 2023 führte der Fachspezialist des Abklärungsdienstes der Beschwerdegegnerin aus, der Beschwerdeführer sei im Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" auf keine regelmässige sowie erhebliche Dritthilfe angewiesen. Zwar müsse man dem Beschwerdeführer beim Aufstehen vom sowie beim Abliegen ins Bett helfen, weil er seine Beine nicht in das hohe Bett heben könne, dieser könnte jedoch mit einem höhenverstellbaren Bett diese Transfers wieder selbstständig ausführen, wie er es auch im Zentrum B._____ habe machen können. Zu Hause habe der Beschwerdeführer ein im Vergleich zu normalen Betten etwas höheres Boxspring-Bett.