2. Eventualiter: Die Verfügung vom 21. September 2023 sei aufzuheben und es sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen im Sinne der Beschwerderügen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen verbunden mit der Anordnung, eine neue Verfügung zu erlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" 3. Mit Vernehmlassung vom 14. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: