im SMAB-Gutachten eine "Chronische mittelgradige Depression (ICD-10: F32.8)" diagnostiziert hatte (vgl. E. 3.1.3. hiervor), wäre eine differenzierte und nachvollziehbare Auseinandersetzung durch die RAD-Ärztin mit allen wesentlichen, von Dr. med. B._____ fachärztlich vorgebrachten Anhaltspunkten gegen das psychiatrische SMAB-Gutachten umso wichtiger gewesen. Insgesamt erweist sich der medizinische Sachverhalt damit auch diesbezüglich als lückenhaft. - 12 -