Generell sei heute kaum ein psychiatrisches Gutachten vollständig einwandfrei. Man habe es mit sehr unterschiedlich erfahrenen Gutachtern zu tun, was sich vor allem bei hoch komplexen Dossiers auswirke. Deshalb seien Leitlinien erstellt und der Ablauf immer mehr reguliert worden. Trotzdem werde sich eine gänzliche Vereinheitlichung des Gutachtenwesens nicht erreichen lassen. Wichtig sei aber, dass der RAD den Fall aufgrund des erhaltenen Gutachtens aus versicherungsmedizinischer Sicht so weit beurteilen könne, dass die Fragen der Verwaltung möglichst zutreffend beantwortet werden könnten. Selbst die Argumentation von Dr. med. B._____ verkörpere nicht die Perfektion.