_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, aus, insgesamt habe das psychiatrische Teilgutachten schwere Mängel sowohl in der Sorgfalt wie auch methodisch und fachlich. Zentrale Anforderungen der psychiatrischen Begutachtungsleitlinien würden nicht erfüllt, die Anamnese und Psychopathologie seien nur lückenhaft abgeklärt, die Diagnosen seien nicht lege artis gestellt und würden im Widerspruch zu den vom Gutachter selbst erhobenen anamnestischen Angaben stehen. Bei der Schweregradeinschätzung seien unzulässige Abschläge gemacht worden.