lastbaren Hinweise auf Aggravation oder Simulation ergeben (VB 185 S. 6, 17). 3.4.2. In seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2023 führte Dr. med. B._____ zum psychiatrischen SMAB-Teilgutachten von Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, aus, insgesamt habe das psychiatrische Teilgutachten schwere Mängel sowohl in der Sorgfalt wie auch methodisch und fachlich.