Bei unvoreingenommener Betrachtung sei eine krankheitswertige psychiatrische Störung sehr wahrscheinlich und diese, wenn man die langjährige minimale Alltagsperformance als Referenz zur Abschätzung der Capacity nehme, schränke die Arbeitsfähigkeit stark ein. Bei minimalen Ressourcen zur Überwindung der krankheitsbedingten Einschränkungen und bei vorgängig mehr als zehnjähriger chronifizierter Berentung lasse sich ein krankheitsbedingtes Festhalten an der Krankenrolle mit entsprechendem verdeutlichenden Krankheitsverhalten feststellen, jedoch würden sich trotz der im Teilgutachten von Dr. med. C._____ genannten Inkonsistenzen keine be-