3.4. 3.4.1. Im Parteigutachten vom 7. April 2021 führte Dr. med. B._____ aus, das psychiatrische ZVMB-Teilgutachten von Dr. med. C._____ (VB 164.4) würde schwere fachliche und methodische Mängel aufweisen. Bei unvoreingenommener Betrachtung sei eine krankheitswertige psychiatrische Störung sehr wahrscheinlich und diese, wenn man die langjährige minimale Alltagsperformance als Referenz zur Abschätzung der Capacity nehme, schränke die Arbeitsfähigkeit stark ein.