Interdisziplinär hielten die SMAB-Gutachter fest, in der angestammten Tätigkeit habe ab Juli 2018 kardiologisch begründet eine 80%ige Arbeitsfähigkeit, ab Juli 2019 psychiatrisch begründet eine 50%ige Arbeitsfähigkeit und ab August 2021 orthopädisch begründet eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden (VB 205.1 S. 8). In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit. Eine punktuelle Terminierung für die Entwicklung der Arbeitsfähigkeit in dem genannten Ausmass sei nicht möglich.