3.1.1. Im orthopädisch-psychiatrisch-neurologisch-internistisch-kardiologischen ZVMB-Gutachten vom 4. Februar 2019 wurden interdisziplinär keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 164.1 S. 4). In der Konsensbeurteilung wurde festgehalten, aus psychiatrischer Sicht würden keine funktionellen Auswirkungen der Befunde und auch keine relevanten Diagnosen bestehen. Die geklagten Beschwerden und Funktionseinbussen in der psychiatrischen Untersuchung seien nicht konsistent und auch nicht plausibel. Das demonstrierte Verhalten sei als nicht valide zu werten und es sei auch nicht nachvollziehbar gewesen.