2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. September 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung vom 18.09.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine ganze IV-Rente zuzusprechen. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ein medizinisches Gutachten zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten in Auftrag zu geben.