_ (Stellungnahme vom 30. Januar 2023) und Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. September 2023 ab dem 1. März 2020 eine Viertelsrente und ab dem 1. Juni 2020 eine halbe Invalidenrente zu; dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Oktober 2023 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen. Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 9. Oktober 2023.