Der Beschwerdeführer reichte anschliessend ein Privatgutachten (Privatgutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 7. April 2021) ein, woraufhin die Beschwerdegegnerin ein Verlaufsgutachten einholte (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 19. Oktober 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, dem erneuten Eingang einer Stellungnahme von Dr. med. B._____ (Stellungnahme vom 30. Januar 2023) und Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. September 2023 ab dem 1. März 2020 eine Viertelsrente und ab dem 1. Juni 2020 eine halbe Invalidenrente zu;