1. 1.1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 26. November 2002 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2003 wurde ihm rückwirkend ab dem 1. Dezember 2002 eine ganze Invalidenrente zugesprochen. Im Rahmen eines im Jahr 2012 eingeleiteten Revisionsverfahrens aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der MEDAS Zentralschweiz vom 21. März 2013).