Dazu führte er in seiner Beurteilung vom 17. Mai 2021 aus, bereits im me- daffairs-Gutachten und in den Vorbefunden sei eine rezidivierende depressive Episode beschrieben worden, sodass sich kein neuer medizinischer Sachverhalt und auch keine andere Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ergebe. Durch die stationäre Behandlung sei es zu einer raschen Verbesserung der Symptomatik gekommen. Es sei nur eine vorübergehende Verschlechterung plausibel (VB 78). Zudem wurde im Verlaufsbericht des behandelnden Arztes Dr. med. J., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. Januar 2022 lediglich noch eine "Rezidivierende depressive Störung, ggw. remittiert" diagnostiziert (VB 121).