4.1.2. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers (Beschwerde S. 7 f.), sind die Auswirkungen des Alkoholabusus auf die Arbeitsfähigkeit in beiden Gutachten erwähnt. So sei gemäss den Gutachtern der B. Praxis nicht auszuschliessen, dass auch der Alkoholabusus zu kognitiven Defiziten geführt habe (VB 144 S. 7), was durch Dr. med. G. bestätigt wurde (VB 166). Dies im Gegensatz zu den Ausführungen im medaffairs-Gutachten, in welchem die Gutachter eine "Störung durch Alkohol, ständiger Gebrauch (ICD-10 F10.25)" als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit diagnostizierten (VB 69.2 S. 5).