-4- Die Gutachter der B. Praxis, lic. phil. C., lic. phil. D. und M. Sc. E., stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 144 S. 7): " Insgesamt mittelgradige Minderleistungen im non-verbalen Lernen und Gedächtnis sowie leichtgradige Minderleistungen in attentionalen Teilbereichen bei anamnestisch zeitlich reduzierter mentaler Belastbarkeit."