Dem Beschwerdeführer werde bei einem theoretisch leicht erhöhten Risiko, während eines Kundengesprächs einen epileptischen Anfall zu erleiden, geraten, den direkten Kundenkontakt auf das Nötigste zu reduzieren. In einer angepassten Tätigkeit, mit wenig Anforderungen an das nonverbale Lernen und Speichern, ohne eigenständiges Planen und Koordinieren, häufigen direkten Kundenkontakt, das Führen von Kraftfahrzeugen und das Arbeiten an rotierenden Maschinen, in einem wohlwollenden Arbeitsumfeld sei dem Beschwerdeführer seit dem 1. Dezember 2019 eine Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 70 % und eine Präsenz von 5.6 Stunden pro Tag möglich (VB 69.2 S. 8 f.).