Für die angestammte berufliche Tätigkeit im Bankensektor bestehe seit dem 1. Dezember 2019 eine kumulierte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit um 30 %. Die Arbeitsfähigkeit betrage somit 70 % und die Anwesenheit 5.6 Stunden pro Tag. Dem Beschwerdeführer werde bei einem theoretisch leicht erhöhten Risiko, während eines Kundengesprächs einen epileptischen Anfall zu erleiden, geraten, den direkten Kundenkontakt auf das Nötigste zu reduzieren.