2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 12. Dezember 2022 (VB 178) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das medaffairs-Gutachten vom 11. Dezember 2020 und das Neuropsychologische Gutachten vom 16. April 2022. Die medaffairs-Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 69.2 S. 4): " 1. Strukturelle Epilepsie mit einmaliger Manifestation mit einem generalisierten tonisch-klonischen Anfall am 01.12.2020 (ICD-10 G40.8) - seitdem keine Manifestation mehr - im EEG am 13.12.2019 Verlangsamung rechts temporo-okzipital, ohne epilepsie-typischen Potenziale