2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. März 2023 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 20. April 2023 verzichtete. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 178) zu Recht rückwirkend ab 1. September 2019 eine Viertelsrente zugesprochen hat.