Nach Erlass eines abweisenden Vorbescheids hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit ihrem RAD. Durch das Zentrum für berufliche Abklärungen (ZBA) wurde in der Folge eine durch die B. Praxis durchgeführte neuropsychologische Untersuchung (Gutachten vom 16. April 2022) in Auftrag gegeben. Nach nochmaliger Einholung der Beurteilung ihres RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 ab 1. September 2019 eine Viertelsrente zu. 2. 2.1. Am 27. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 12. Dezember 2022 und stellte folgende Rechtsbegehren: