1. Der 1963 geborene und zuletzt arbeitslose Beschwerdeführer meldete sich am 18. März 2019 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin) unter Hinweis auf "Depressionen" und einen "Schlaganfall mit Folgen" zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin die Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein und liess den Beschwerdeführer durch die medaffairs AG polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 11. Dezember 2020). Nach Erlass eines abweisenden Vorbescheids hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit ihrem RAD.