Eine bis mittelschwere Tätigkeit könne vollzeitig ausgeführt werden, allerdings mit jeweils nur kurzfristigen Tätigkeiten, welche eine starke belastete Flexion im rechten Knie bedingen würden und auch nur seltenem Treppen- und Leitersteigen. Tätigkeiten mit repetierter starker Belastung des rechten Knies sowie Tätigkeiten mit langer Flexionshaltung seien nicht geeignet (VB I 293 S. 5).