erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem Kreisarzt mit Einspracheentscheid vom 21. September 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 21. September 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei dem Beschwerdeführer in Abänderung des Einsprache-Ent- scheides vom 21.09.2023 eine ganze Unfallrente zuzusprechen. 2. Die Akten der Beschwerdegegnerin seien beizuziehen. 3. Unter Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7,7 % MWST) zugunsten des Beschwerdeführers."