6.4.3. RAD-Arzt med. pract. I._____ führte in seiner Beurteilung vom 21. Juni 2023 aus, die bidisziplinäre Begutachtung durch Dr. med. D._____ und Dr. med. C._____ sei aus formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten korrekt, insgesamt schlüssig und medizinisch vollständig nachvollziehbar. Der Einwand von med. pract. K._____ sei nicht nachvollziehbar. Diese argumentiere unter anderem neu mit einer ICD-11-Diagnose (neu definierte Anpassungsstörung). Diese Diagnose sei nicht auf eigentliche Traumata, aber auf (anhaltende) psychosoziale Belastungen zurückzuführen.