Bedeutung der Konsistenzprüfung verkennen. Drei Gutachter (der Neuropsychologe, die Fachpersonen der H._____, welche im Frühjahr 2021 die FOMA-Untersuchung durchgeführt hätten [vgl. VB 44.1 S. 2 f.], und er selber) hätten Inkonsistenzen festgestellt (VB 84 S. 2). Er komme zur Überzeugung, dass bei der Beschwerdeführerin von einer Aggravation ausgegangen werden müsse (VB 84 S. 7).