können. Dabei handle es sich nicht um eine Aggravation, sondern um das Weiterbestehen eines nicht remittierten psychisch eingeschränkten Zustandes ohne Arbeitsfähigkeit (VB 78 S. 19; vgl. auch Stellungnahme von med. pract. K._____ vom 15. Oktober 2023 [BB 3 S. 1]). Ihrer Meinung nach seien immer noch folgende Diagnosen vorhanden: " - stressbedingte reaktive generalisierte Angststörung (ICD-F.41.1) - Schwere depressive Episode (ICD-F32.2 oder F33.2) bei Erschöpfungssyndrom/Burnout-Syndrom - plus somatische Diagnosen (Schmerzsyndrom bei degenerativen Veränderungen an der Wirbelsäule, Hypertonie)"