_, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie für Rheumatologie, welcher von nicht zuverlässiger Leistungsbereitschaft und schlechter Konsistenz gesprochen habe (VB 44.1), zu Fragen Anlass, und ausserdem werfe der letzte Bericht der behandelnden Psychiaterin (VB 47 S. 5) Fragen auf. Zusammenfassend sei aus Sicht des RAD der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin nochmals gründlich zu evaluieren. Angesichts dieser – nach Lage der Akten durchaus berechtigten – Kritik (auch) am (Teil-)Gutachten von Dr. med. G._____ ist jedenfalls nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin selbst noch psychiatrisch-or- thopädisch begutachten liess.