Dr. med. D._____ führte die Beschwerden auf ein chronisches lumbovertebrales Syndrom mit möglicherweise Schmerzverarbeitungsstörung zurück (VB 225 S. 6). Dr. med. E._____ erwähnte sodann, dass die Rückenproblematik längere Belastungen verhindern würde, stellte dabei jedoch keine Diagnose (VB 223 S. 1). Die Diagnose des lumbovertebralen Syndroms war den Gutachtern hinreichend bekannt und es wurde bereits im bidisziplinären Gutachten umfassend begründet, inwiefern sich die bestehende Rückenproblematik auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt (VB 219.1 S. 20 ff.).