Aus rheumatologischer Sicht bestehe in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit eine 30%ige Arbeitsfähigkeit, in einer angepassten Tätigkeit eine Arbeitsund Leistungsfähigkeit von 100 %. Als angepasst gelte eine körperlich leicht belastende Tätigkeit, idealerweise mit Abwechslung von Sitzen und Stehen. Das Heben von mehr als 10 kg, Arbeiten in Zwangshaltungen, ergonomisch ungünstigen Positionen und Überkopfarbeiten seien zu vermeiden (VB 219.1 S. 25). Es sei zudem plausibel, den Beginn der Einschränkung von Arbeits- und Leistungsfähigkeit auf den Oktober 2013 festzulegen (VB 219.1 S. 28).