5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. -3- 6. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 7. Es seien die IV-Akten beizuziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2023 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Vernehmlassung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: