1.2. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge weitere Abklärungen und liess den Beschwerdeführer durch Dres. med. B._____, Facharzt für Rheumatologie und Allgemeine Innere Medizin, und C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 2. August 2022). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 7. Oktober 2022 eine Viertelsrente ab Juli 2015 in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern Rückfragen, zu welchen Dr. med. B._____ am 2. April 2023 Stellung nahm.