Mit Verfügung vom 19. April 2018 sprach sie ihm sodann rückwirkend ab dem 1. Juli 2015 eine Viertelsrente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.388 vom 4. März 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück.